Batterieverordnung EU
Batterienutzung und Beitrag zur Abfallvermeidung
Unsere Fahrzeuge, Teile, Zubehörteile und Lifestyle-Produkte können Batterien enthalten, z. B. Gerätebatterien, Starterbatterien oder Elektrofahrzeugbatterien (Hochvoltbatterien und 48-V-Batterien). Diese Batterien sind auf Langlebigkeit ausgelegt.
Wenn Sie Batterien sachgemäß nutzen und die Möglichkeiten der Wiederverwendung, Wiederaufbereitung oder eigenverantwortlichen Umnutzung von Batterien ausschöpfen, senken Sie nicht nur die Nachfrage nach neuen Batterien und den Primärrohstoffen, die für ihre Herstellung benötigt werden, sondern verringern auch die schädlichen Auswirkungen, die Batterieabfälle auf unsere Umwelt und Gesundheit haben können.
Indem Sie die Nutzungsempfehlungen des Herstellers beachten, können Sie die Lebensdauer von Batterien optimieren und einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung leisten.
Handlungsempfehlungen zur sachgemäßen Nutzung von Batterien für Endnutzer
Allgemeine Empfehlungen:
▪Verwenden Sie langlebige und, soweit möglich, wiederaufladbare Gerätebatterien.
▪Wenn Sie ein batteriebetriebenes Gerät über einen längeren Zeitraum nicht verwenden, entfernen Sie die Batterie, soweit möglich, aus dem Gerät.
▪Verwenden Sie nur die vom Hersteller für den entsprechenden Batterietyp oder für den entsprechenden Fahrzeugtyp als geeignet eingestuften Ladegeräte, Ladekabel, Adapter oder Ladestationen.
▪Schützen Sie Batterien vor Beschädigungen.
▪Setzen Sie Batterien weder extremen Temperaturen noch direkter Sonneneinstrahlung oder Feuchtigkeit aus.
▪Lagern Sie Batterien, soweit möglich, kühl und trocken.
▪Lagern Sie Batterien nicht bei niedrigen Ladezuständen und vermeiden Sie Tiefentladungen.
Möglichkeiten der Wiederverwendung, Wiederaufbereitung und eigenverantwortlichen Umnutzung:
▪Prüfen Sie die Restladung von Gerätebatterien, bevor Sie sie vorschnell wechseln und entsorgen. Ggf. können sie in Geräten mit geringerem Verbrauch wiederverwendet werden.
▪Wiederaufladbare Batterien aus Geräten, die Sie nicht mehr verwenden, können Sie ggf. in anderen passenden Geräten weiterverwenden.
▪Lassen Sie von einem Fachbetrieb, z. B. Ihrem autorisierten Service Partner, überprüfen, ob bei Funktionsstörungen von Batterien eine Reparatur möglich ist, um ihre ursprüngliche Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.
▪Gebrauchte Batterien können für andere Zwecke eigenverantwortlich umgenutzt werden.
Zusätzliche Empfehlungen für Starterbatterien und Hochvoltbatterien:
▪Verwenden Sie nur Starterbatterien (12-V-Batterien), die vom Hersteller des Fahrzeugs als geeignet eingestuft sind.
▪Nutzen Sie die Betriebsbereitschaft und aktivierte Stromverbraucher des Fahrzeugs nur so lange, wie unbedingt nötig, um die Starterbatterie zu schonen.
▪Laden Sie die Hochvoltbatterie regelmäßig auf.
▪Laden Sie die Hochvoltbatterie mit geringen Ladeleistungen an AC-Ladestationen oder Wallboxen auf.
▪Betreiben Sie das Fahrzeug im Alltag möglichst mit einem Ladezustand zwischen 10 %und 80 %.
▪Laden Sie die Hochvoltbatterie bei höheren Ladezielen, wenn möglich, erst kurz vor einer geplanten Abfahrt auf.
▪Reduzieren Sie die Belastung der Hochvoltbatterie durch eine effiziente und vorausschauende Fahrweise.
Weitere Empfehlungen und Hinweise finden Sie in der Betriebsanleitung zu Ihrem Fahrzeug oder in der Bedienungsanleitung der Batterie.
Für weiterführende Informationen wenden Sie sich an Ihren autorisierten Service.
Beitrag zur getrennten Sammlung von Altbatterien
Als Endnutzer von Batterien sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Altbatterien getrennt von anderen Abfallarten, z. B. vom Hausmüll, zu sammeln und zu entsorgen. Damit ermöglichen Sie eine sachgemäße Behandlung und Verwertung von Altbatterien, die Wiederverwendung wertvoller Rohstoffe und schützen Umwelt und Gesundheit.
Die Rückgabe und Entsorgung von Altbatterien sind für Sie als Endnutzer kostenfrei.
Nutzen Sie die dafür in allen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) eingerichteten Rücknahme- und Sammelstellen, z. B. im Handel, bei Behandlungsanlagen für Elektroaltgeräte und Altfahrzeuge, bei kommunalen Sammelstellen oder über speziell eingerichtete Rücknahme- und Sammelsysteme.
Wo sich die nächstgelegene speziell eingerichtete Rücknahme- und Sammelstelle befindet, können Sie im Internet abrufen.
Rücknahme von Altbatterien
Die Hersteller von Starterbatterien, Industriebatterien und Elektrofahrzeugbatterien sind gesetzlich dazu verpflichtet, die bereitgestellten Batterien dieser Kategorien unentgeltlich zurückzunehmen.
Als Endnutzer können Sie die entsprechenden Altbatterien bei einem Fachbetrieb, z. B. Ihrem autorisierten Service Partner, kostenfrei zurückgeben. Diese Möglichkeit besteht, ohne dass Sie eine neue Batterie erwerben und unabhängig davon, ob Sie die Batterie beim Hersteller gekauft haben.
Im Rahmen der für Sie unentgeltlichen Rücknahme von Altbatterien übernehmen die Batteriehersteller die Kosten für Folgendes:
▪Die Kosten für die getrennte Sammlung von Altbatterien, einschließlich der anschließenden Beförderung und Behandlung der Altbatterien, unter Berücksichtigung etwaiger Einnahmen, die sich aus der Vorbereitung zur Wiederverwendung, der Vorbereitung zur Umnutzung oder aus dem Wert der beim Recycling von Altbatterien wiedergewonnenen Sekundärrohstoffe ergeben.
▪Die Kosten für die Durchführung einer Erhebung zur Zusammensetzung der gesammelten gemischten Siedlungsabfälle, um den Anteil der unsachgemäß entsorgten Altbatterien zu ermitteln.
▪Die Kosten für die Bereitstellung von Informationen über die Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien an alle relevanten Zielgruppen.
▪Die Kosten für die Erhebung und Übermittlung aller notwendigen Informationen an die zuständigen Behörden.
Für weiterführende Informationen wenden Sie sich an Ihren autorisierten Service Partner.
Recycling von Altfahrzeugen
Geben Sie Ihr Altfahrzeug am Ende seines Lebenszyklus zum Recycling bei einer vom Hersteller benannten Rücknahmestelle ab. Für diese Fahrzeuge ist eine gesetzeskonforme Behandlung vertraglich zugesichert, einschließlich des fachgerechten und schadensfreien Ausbaus der Batterien. Somit ist für Sie als Letzthalter keine separate Entfernung der Batterien erforderlich.
Recycling von Hochvoltbatterien
Lassen Sie Hochvoltbatterien am Ende ihres Lebenszyklus oder bei einer Funktionsstörung von einem Fachbetrieb, z. B. Ihrem autorisierten Service Partner, entsorgen. Sie werden recycelt und die wiedergewonnenen Sekundärrohstoffe Kobalt, Nickel und Lithium können in die Wertschöpfungskette zurückgeführt werden.
Für die Rücknahme und zum Recycling allgemein gelten die jeweiligen nationalen gesetzlichen Bestimmungen.
Weiterführende Informationen zu Recycling und Nachhaltigkeit sind auf den landesspezifischen Internetseiten abrufbar oder erhältlich bei Ihrem autorisierten Service Partner.
Sichere Handhabung von Altbatterien
Für die sichere Handhabung von Altbatterien ist es wichtig, dass Sie die Sicherheitshinweise des Herstellers beachten.
Sicherheitshinweise für Endnutzer und Händler
Allgemeine Sicherheitshinweise:
▪Lassen Sie Arbeiten am Fahrzeug und an Batterien, insbesondere Wartung, Reparatur oder Veränderungen, nur von einem Fachbetrieb, z. B. Ihrem autorisierten Service Partner, durchführen.
▪Öffnen Sie Batterien nicht und schützen Sie sie vor Beschädigungen. Vermeiden Sie es beispielsweise, Batterien fallen zu lassen oder zu werfen. Beschädigte Batterien können gefährliche Situationen, wie z. B. Feuer, Explosionen oder das Austreten gefährlicher Stoffe, zur Folge haben. Die in Batterien enthaltenen Chemikalien sind ätzend und giftig. Das Öffnen von Batterien kann zu schweren Verletzungen oder Vergiftungen führen.
▪Falls Sie z. B. eine ungewöhnliche Wärme, einen unbekannten Geruch, Verfärbungen oder eine Verformung bei Gerätebatterien feststellen, entfernen Sie sie, soweit möglich, sofort aus dem Gerät und halten Sie ausreichend Abstand zur Batterie.
▪Lagern Sie beschädigte oder defekte Batterien in gesonderten Behältern und entsorgen Sie sie unverzüglich und sachgemäß.
▪Verwenden Sie nur die vom Hersteller für den entsprechenden Batterietyp oder für den entsprechenden Fahrzeugtyp als geeignet eingestuften Ladegeräte, Ladekabel, Adapter oder Ladestationen, um Überladungen und zu hohe Ladespannungen zu vermeiden.
▪Der Fahrzeugschlüssel enthält als Batterie beispielsweise eine Knopfzelle. Batterien oder Knopfzellen können verschluckt werden und innerhalb von zwei Stunden zu schweren oder tödlichen Verletzungen führen, z. B. durch innere Verbrennungen oder Verätzungen.
Es besteht Verletzungsgefahr und Lebensgefahr. Bewahren Sie den Fahrzeugschlüssel und Batterien außerhalb der Reichweite von Kindern auf. Bei Verdacht, dass eine Batterie oder Knopfzelle verschluckt wurde oder sich in einem Körperteil befindet, rufen Sie sofort medizinische Hilfe.
▪Sichern Sie Altbatterien gegen Kurzschlüsse, indem Sie die Pole mit Polkappen abdecken oder sie abkleben.
▪Setzen Sie Altbatterien weder extremen Temperaturen noch direkter Sonneneinstrahlung oder Feuchtigkeit aus.
▪Lagern Sie sie, soweit möglich, kühl und trocken.
▪Sammeln und entsorgen Sie lithiumhaltige Altbatterien getrennt von anderen Batterietypen, insbesondere getrennt von bleihaltigen Batterien.
Zusätzliche Sicherheitshinweise für Starterbatterien:
Bsp.: Gefahrensymbole und deren Bedeutung auf der Starterbatterie
▪Lassen Sie bei einer Funktionsstörung entsprechende Arbeiten, z. B. den Wechsel der Starterbatterie, von einem Fachbetrieb, z. B. Ihrem autorisierten Service Partner, durchführen.
▪Transportieren und lagern Sie gefüllte Starterbatterien aufrecht und sichern Sie sie beim Transport gegen Umkippen.
▪Es gibt lithiumhaltige und bleihaltige Starterbatterien: Sammeln und entsorgen Sie lithiumhaltige Starteraltbatterien getrennt von anderen Batterietypen, insbesondere getrennt von bleihaltigen Batterien.
Zusätzliche Sicherheitshinweise für Lithium-Ionen-Batterien:
Lithium-Ionen-Batterien, z. B. Hochvoltbatterien, 48-V-Batterien und 12-Volt-Lithium-Ionen-Batterien, können Sie an der Kennzeichnung „Li“ oder „Li-ion“ erkennen:
Bsp.: Recyclingsymbol „Li-ion“ auf der Hochvoltbatterie
Lithium-Ionen-Batterien müssen Sie mit besonderer Sorgfalt behandeln, weil sie brandempfindlich sind.
Bei unsachgemäßer Handhabung oder unsachgemäß ausgeführten Arbeiten an Lithium-Ionen-Batterien kann es zu einem Stromschlag kommen. Es besteht Verletzungsgefahr, Brandgefahr oder Lebensgefahr.
▪Bei ungewöhnlich hoher Temperatur und Beschädigung der Lithium-Ionen-Batterie, z. B. durch einen Unfall, kann es zu Gasbildung und Rauchbildung kommen. Wenn ungewöhnlicher Geruch oder Rauchbildung wahrnehmbar ist, beachten Sie die folgenden Hinweise zum Verhalten bei einer Check-Control-Meldung im Fahrzeug.
Während der Fahrt: 1. Sofort anhalten, 2. Fahrzeug sicher abstellen, 3. Fahrzeug verlassen, 4. Ausreichend Abstand zum Fahrzeug herstellen und einhalten, 5. Rettungskräfte alarmieren.
Während oder kurz nach dem Ladevorgang: 1. Ggf. Fahrzeug verlassen, 2. Ausreichend Abstand zum Fahrzeug herstellen und einhalten, 3. Rettungskräfte alarmieren.
Atmen Sie keine austretenden Gase ein.
Flüssigkeiten in Lithium-Ionen-Batterien sind ätzend. Berühren Sie keine austretende Flüssigkeit.
Lagern Sie Lithium-Ionen-Batterien getrennt von Gefahrstoffen oder brennbarem Material.
Sammeln und entsorgen Sie Lithium-Ionen-Batterien getrennt von anderen Batterietypen, insbesondere getrennt von bleihaltigen Batterien.
Lassen Sie Lithium-Ionen-Batterien am Ende ihres Lebenszyklus oder bei einer Funktionsstörung von einem Fachbetrieb, z. B. bei Ihrem autorisierten Service Partner, entsorgen.
Weitere Hinweise und Informationen finden Sie in der Betriebsanleitung zu Ihrem Fahrzeug oder in der Bedienungsanleitung der Batterie.
Bedeutung der Kennzeichnungen und Symbole auf Batterien Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
Symbol für die getrennte Sammlung von Batterien
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Batterien weist Sie darauf hin, dass Batterien getrennt von anderen Abfallarten, z. B. vom Hausmüll, zu sammeln und entsorgen sind.
Symbole für Cadmium und Blei
Schwermetallhaltige Batterien sind entsprechend gekennzeichnet.
Cd Pb
„Cd“ ist das Symbol für das chemische Element Cadmium. Wenn dieses Symbol auf einer Batterie aufgebracht ist, bedeutet das, dass sie mehr als 0,002 % des Schwermetalls Cadmium enthält.
„Pb“ ist das Symbol für das chemische Element Blei. Wenn dieses Symbol auf einer Batterie aufgebracht ist, bedeutet das, dass sie mehr als 0,004 % des Schwermetalls Blei enthält.
Mögliche Auswirkungen von Batterien auf Umwelt, menschliche Gesundheit oder Sicherheit von Personen
Batterien enthalten Schadstoffe. Es ist gesetzlich verboten, sie zusammen mit dem Hausmüll, sonstigem unsortierten Siedlungsabfall oder durch eine wilde Ablagerung zu entsorgen.
Bei unsachgemäßer Handhabung oder unsachgemäßer Entsorgung können Batterien Gesundheitsgefahren, physikalische Gefahren und Umweltgefahren bergen, insbesondere wenn sie beschädigt sind.
Gesundheitsgefahren
▪Toxizität: Viele Batterien enthalten gefährliche Chemikalien, wie z. B. Blei, Cadmium oder Lithium, die bei Kontakt mit der Haut oder beim Einatmen von Dämpfen gesundheitsschädlich sein können.
▪Reizungen: Chemikalien in Batterien können Haut- und Augenreizungen verursachen, insbesondere bei Leckagen oder Beschädigungen.
Physikalische Gefahren
▪Brandgefahr: Lithium-Ionen-Batterien können bei Überladung, Beschädigung oder unsachgemäßer Handhabung überhitzen und Feuer fangen. Dies kann zu gefährlichen Bränden führen, die schwer zu löschen sind.
▪Explosionsgefahr: Bei unsachgemäßer Handhabung oder Lagerung können Batterien explodieren, insbesondere Lithium-Ionen-Batterien, wenn sie beschädigt oder überhitzt werden.
Kurzschlüsse: Wenn die Pole einer Batterie in Kontakt kommen, kann ein Kurzschluss auftreten, der zu Überhitzung, Brand oder Explosion führen kann.
Umweltgefahren
▪Boden- und Wasserverschmutzung: Unsachgemäße Entsorgung von Batterien kann dazu führen, dass gefährliche Chemikalien in den Boden und das Grundwasser gelangen, was die Umwelt schädigt und die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährdet.
▪Ökosystemschäden: Die Freisetzung giftiger Substanzen aus Batterien kann die Flora und Fauna in der Umgebung schädigen und die Biodiversität beeinträchtigen.
▪Luftverschmutzung: Bei der unsachgemäßen Verbrennung von Batterien können schädliche Dämpfe und Partikel freigesetzt werden, die die Luftqualität beeinträchtigen und gesundheitliche Risiken für Menschen und Tiere darstellen.
Wenn Sie eine Batterie beschädigt haben oder Anzeichen für ein Problem mit einer Batterie bemerken, verwenden Sie sie nicht länger und entsorgen Sie sie unverzüglich und sachgerecht. Falls Sie mit Batteriematerialien in Kontakt gekommen sein sollten, rufen Sie sofort medizinische Hilfe.
In Europa gibt es verschiedene Giftnotrufzentralen, die Sie im Fall einer Vergiftung oder bei Verdacht auf eine Vergiftung kontaktieren können.
Die Notrufnummer 112
ist europaweit für lebensbedrohliche Notfälle zuständig, einschließlich Vergiftungen.
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